Winterdienst | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Winterdienst

Das Budget der Ortsgemeinde für die Durchführung des freiwilligen Winterdienstes ist verbraucht!

Das ausführende Unternehmen ist informiert und der freiwillige Winterdienst wird mit dem heutigen Tag eingestellt.

Ab sofort müssen die jeweiligen Straßenabschnitte von den Balduinsteiner Bürgern von Schnee & Eis befreit werden.

Hiermit wird nochmals auf die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen “ hingewiesen.

Entsprechend dieser Vorgabe ist jeder Anlieger verpflichtet, den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mitte / Mittelinie der Straße und der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße liegt, von Schnee zu räumen.

Die Streupflicht gilt bei Glätte auf Gehwegen und auch für Straßenbereiche.

Die vollständige Satzung können Sie hier einsehen:

Satzungen Gemeinde Balduinstein