Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), in der zurzeit gültigen Fassung; Amphibienschutz am Cramberger Quarz-Kies-Werk im Zuge der K 34
Gemäß § 45 Abs. 1 a Nr. 4 a StVO wird zum Schutz von Amphibien, insbesondere Kammmolchen, Geburtshelferkröten und Kreuzkröten, im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Diez, des Landesbetriebes Mobilität, der Straßenmeisterei Diez und der Unteren Landespflegebehörde unseres Hauses die K 34 in der Zeit vom 13.03.2026, 14:30 Uhr bis zum 15.05.2026 im Bereich der Zufahrt zum Cramberger Kieswerk auf der K 34 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Auf Grundlage der durch den Landesbetrieb Mobilität durchgeführten Verkehrsmessungen in den Abendstunden sowie den daraus resultierenden Ergebnissen wird diese Anordnung getroffen. Die Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung zwischen der Straßenverkehrsbehörde, der Naturschutzbehörde, der Polizei, der Straßenmeisterei und dem Landesbetrieb Mobilität Diez.
Die erhobenen Daten einer durchgeführten Verkehrsmessung zeigen, dass gegen die Anordnung vom 06.02.2026 durch die Verkehrsteilnehmenden verstoßen wurde, weshalb eine Überprüfung und Anpassung der bestehenden Verkehrsführungen erforderlich wurde. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sowohl die Verkehrssicherheit zu erhöhen als auch den Schutz von Amphibien zu gewährleisten.
Durch die geänderte Maßnahme werden ab dem 13.03.2026 der gesamte LKW - Werksverkehr Fa. Hartmann , sowie die LKW´s der Tunnelbaustelle durch Balduinstein fahren!
Hier haben unbelehrbare Ignoranten eine echte Glanzleistung in Sachen negativer Belastung von Einwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern, sowie Verkehrserziehung vollbracht !