Brennholzverkauf der nächsten Wintersaison
Bestellverfahren:
Wie bisher wird bei der Ortsgemeinde bestellt.
Die Aufforderung an die Bürger zur Brennholzbestellung erfolgt im Mitteilungsblatt der 41., 43. und 45. Kalenderwoche 2025, vorgesehen sind auch Veröffentlichungen in den Tageszeitungen, sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde.
Die Bestellungen können in der 43.,44.,45. und 46. Kalenderwoche 2025 immer Montags von 18:00 bis 19:00 Uhr persönlich im Rathaus abgegeben werden.
Benötigt wird die Angabe einer vollständigen, postzustellfähigen Adresse!
Da sich viele Bürger nicht mehr in die Telefonverzeichnisse eintragen lassen ist auch die Angabe einer Telefonnummer, vorzugsweise Mobil für die häufig erforderlichen Rückfragen erforderlich.
Die Rechnungen erstellt wie bisher die Verbandsgemeindeverwaltung !
Seit dem 01.01.2008 ist das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald nur nach vorheriger Teilnahme an einem Motorsägenkurs erlaubt.
Es wird davon ausgegangen, dass alle Besteller private Endverbraucher sind. Gewerbliche Brennholzkäufer wenden sich bitte direkt an die Revierleiter!
Für Gewerbetreibende gelten abweichende Regelungen u.a. ein anderer Mehrwertsteuersatz !
Gewünschtes Sortiment bitte genau mitteilen !
Unklare Angaben verursachen für den Besteller ärgerliche und für die Ortsgemeinde teure Verzögerungen bei der Brennholzbereitstellung.
Bestellbar sind folgende Sortimente (Bilder siehe Merkblatt):
Selbstwerbung (SW) (immer Laubholz) Stammteile und Äste ca. 8 bis 80 cm dick, ungerückt, Entfernung zum PKW-befahrbaren Weg bis 500 m
Brennholz-lang Laubholz (BHL Lbh.) Stammteile und Äste ca. 8 bis 80 cm dick, ca. 3 bis 6 m lang, gerückt am PKW-befahrbaren Weg
Brennholz-lang Nadelholz (BHL Ndh.) Stammteile, ca. 8 bis 80 cm dick, ca. 3 bis 6 m lang, gerückt am PKW-befahrbaren Weg
Die Bestellung einer bestimmten Holzart (innerhalb eines Sortimentes) ist nicht möglich.
Es kann nur Laub- oder Nadelholz bestellt werden!
Selbstwerbung (SW) ist immer Laubholz.
Übersteigt die Nachfrage die nachhaltig verfügbare Menge, werden die Bestellmengen durch die Revierleiter in Absprache mit der Ortsgemeinde gekürzt.
Lieferungen an gewerbliche Abnehmer werden, soweit notwendig, zugunsten der privaten Nachfrage beschränkt.
Bestellschluss ist der 14.11.2025
Nach diesem Termin werden keine Bestellungen mehr zugelassen.
Preisgestaltung:
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen werden für die privaten Endverbraucher folgende unveränderte Preise empfohlen:
Sortiment Selbstwerbung: 35,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt. *
Sortiment Brennholz-lang Laubholz: 50,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt.*
Sortiment Brennholz-lang Nadelholz: 35,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt.*
(*= ermäßigter Steuersatz Brennholz für Endverbraucher)
Ein Gemeinderatsbeschluss über den Brennholzpreis ist hierzu noch notwendig !
Die Vergabe wird nach heutiger Einschätzung im 2. Quartal 2026 erfolgen.
Der Gefahr- und Lastenübergang hinsichtlich des Brennholzes erfolgt am Vergabetermin oder durch Erhalt der Rechnung.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Risiko des Diebstahles oder anderweitigen Verlustes! Rechtsgrundlage hierzu ist das BGB, § 446.