Winterdienstregelung
Der Winter steht vor der Tür. Daher halte ich es für notwendig auf die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen “ hinzuweisen. Entsprechend dieser Vorgabe ist jeder Anlieger verpflichtet, den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mitte / Mittelinie der Straße und der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße liegt, von Schnee zu räumen.
Dies ist an Werktagen bis 07:00 und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 zu leisten.
Die Räumpflicht gilt an allen Tagen bis 20:00 Uhr.
Im Gegensatz zu vielen Nachbargemeinden leistet die Gemeinde Balduinstein einen freiwilligen, nicht verpflichtenden Winterdienst, der zusätzlich die Straßen, jedoch nicht die Gehwege räumt.
Auf die Durchführung dieses kommunalen Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch des Anliegers oder des Straßenbenutzers. Dieser Service wird trotz erheblicher Kosten für unseren Gemeindehaushalt angeboten und ergänzt neben der oben genannten privaten Räumpflicht auch die Räumung der Kreisstraßen, für die der Kreis verantwortlich ist.
Der zusätzliche Winterdienst wird im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März eines jeden Jahres geleistet.
Milde Winter können mit dem zur Verfügung stehenden Budget gemeistert werden.
Es besteht jedoch auch die Gefahr, dass ein starker Winter mit viel Schnee das Budget verbraucht und am Ende kein gemeindeseitiger Winterdienst verfügbar ist. Auch kann der Wintereinbruch bereits im November erfolgen, oder im April erneut Schnee fallen.
In diesen Situationen müssen dann wieder die jeweiligen Straßenabschnitte von den Balduinsteiner Bürgern vom Schnee befreit werden.
Eine reibungslose Räumung der Straßen beansprucht natürlich auch entsprechenden Platz für die Räumfahrzeuge. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine Fahrbreite von mindestens 3,5 m. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerade in dieser Jahreszeit bitten, darauf zu achten Ihre Fahrzeuge so zu parken, dass der Winterdienst durch unsere oftmals sehr engen Straßen kommt.
Ich bitte um Verständnis und appelliere an das Verantwortungsbewusstsein Aller, hoffe auf Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen einen unfallfreien Winter.