Der Winterdienst für Hausen erfolgt durch den LBM und ist nicht Bestandteil des freiwilligen Winterdienstes der Ortsgemeinde.
Wie schon in der Winterdienstregelung der Ortsgemeinde bekannt gemacht, benötigt auch der LBM für eine reibungslose Räumung der Straßen entsprechenden Platz für die Räumfahrzeuge !
Die Breite des Räumfahrzeuges mit schräg gestelltem Schild beträgt 3,25 m !
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine Fahrbreite von mindestens 3,5 m !
Die Regelung dient dazu, den Winterdienst durch Winterdienstfahrzeuge der Straßenmeisterei und damit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Um Regressansprüchen oder Beschädigungen durch den Winterdienst vorzubeugen kann und wird in Straßen, welche durch parkende Fahrzeuge zu eng für eine Durchfahrt sind nicht geräumt / gestreut werden.
Daher wird gerade in dieser Jahreszeit darum gebeten, darauf zu achten Fahrzeuge so zu parken, dass der Winterdienst durch die Straßen kommt.