Gefahrenabwehrverordnung VG - Diez | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aus dem Rathaus

Gefahrenabwehrverordnung VG - Diez

Überhängende Zweige, wuchernde Hecken oder tief hängende Äste können Fußgänger, Radfahrer oder auch große Fahrzeuge behindern – manchmal sogar gefährden.

Deshalb bitten wir euch: Schaut doch mal nach, ob bei euch am Grundstück etwas in den öffentlichen Bereich hineinwächst.

Wichtig dabei:

  • Auf Gehwegen muss mindestens 3,00 m lichte Höhe frei sein

  • Über Fahrbahnen müssen 5,00 m Lichtraumprofil zuzüglich 50 cm ab Fahrbahn frei bleiben damit Müllabfuhr oder Feuerwehr durchkommen

  • Es ist auch darauf zu achten, dass keine Verkehrsschilder oder Straßenlaternen verdeckt werden

Die Ortsgemeinde hat einen entsprechenden Rückschnitt für die Kastanien in der Bahnhofstraße bereits beauftragt.

Auch wichtig: Beim Kehren der Straße sollte gleich mit daran gedacht werden, die Abwasserrinnen am Straßenrand mit zu säubern. Laub, Erde oder Äste können die Rinnen verstopfen – gerade bei starkem Regen ist das ein Problem. Eine regelmäßige Reinigung hilft, dass das Wasser gut abfließen kann.

Die Feuerwehr reinigt am Umwelttag (08.11.25) wieder die Sinkkästen.

Das Ordnungsamt kontrolliert Straßen und Gehwege regelmäßig, auch hinsichtlich Überwuchs und kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Auch mit Blick auf eine mögliche zivilrechtliche Haftung ( § 823 BGB ) bei Unfällen und Schäden, die durch Überwuchs entstehen wird um Beachtung der stets freizuhaltenden Flächen und Abstände gebeten.

Bei Fragen hierzu steht das Ordnungsamt der VG - Diez jederzeit gerne zur Verfügung.

Daneben wird nochmals auf weitere Regelungen aus der Gefahrenabwehrverordnung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der VG - Diez hingewiesen und um deren Beachtung gebeten:

  • die generelle Anleinpflicht von Hunden innerhalb bebauter Ortslagen, sowie außerhalb bei Begegnung mit anderen Passanten.

  • die Beseitigungspflicht illegaler Plakatanschläge sowohl vom Verursacher als auch vom Veranstalter

Aus aktuellem Anlass noch ein Hinweis auf:

  • Das Verbot, Aufkleber auf Verkehrsschildern zu verwenden ! § 33 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Aufkleber können die Lesbarkeit und Sichtbarkeit von Verkehrsschildern beeinträchtigen und somit die Verkehrssicherheit gefährden.

  • Die Kosten für den Austausch von Verkehrsschildern, die durch Aufkleber beschädigt wurden, können erheblich sein, oft mehrere Tausend Euro.

  • Das Bekleben von Verkehrsschildern kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden, was zu Bußgeldern oder sogar zu Haftstrafen führen kann.

  • Wer Aufkleber auf Verkehrsschildern anbringt, riskiert nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch rechtliche Probleme, da die Verkehrszeichen ständig gut erkennbar sein müssen.