Illegale Müllentsorgung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Respektlos und unmoralisch

Illegale Müllentsorgung

Am Samstag, den 17.01.2026 wurde eine neue Glanzleistung an menschlichem Unvermögen vollbracht !

Diese Dreistigkeit überschreitet jegliche Grenze des Anstandes, für solche Unvernunft und falsche Sparsamkeit müssen letztendlich alle Bürger in Form von höheren Müllgebühren zahlen, da den Gemeinden durch die Beseitigung und Entsorgung Kosten entstehen, die umgelegt werden müssen.

Die zuständigen Behörden sind informiert und Anzeige ist gestellt.

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt – sie kann empfindliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer Abfälle außerhalb zugelassener Entsorgungswege lagert, vergräbt oder einfach „in der Natur“ entsorgt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld.

Illegale Müllentsorgung umfasst das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen außerhalb zugelassener Entsorgungswege. Dazu gehören:

  • Wegwerfen von Abfällen in der Natur (z.B. in Wäldern oder an Straßenrändern)

  • Vergraben oder Verbrennen von Müll ohne Genehmigung

  • Ablagern von Abfällen auf unzulässigen Flächen

Rechtliche Konsequenzen

1.Bußgelder: Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wenn Abfälle unzulässig gelagert werden.

2.Strafrechtliche Folgen: Gemäß § 326 StGB drohen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger illegaler Entsorgung gefährlicher Abfälle Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

3.Umweltstraftaten: Bei schwerwiegenden Fällen, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, können die Strafen erheblich erhöht werden, insbesondere wenn die öffentliche Wasserversorgung gefährdet wird.