Feuerwehrbedarfsplan
Der Verbandsgemeinderat Diez beschloss auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Verabschiedung des Feuerwehrbedarfsplans.
Dieser Plan soll künftig als Grundlage für strategischen Entscheidungen dienen – insbesondere für die Weiterentwicklung des Fahrzeugkonzepts sowie die Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser.
Zukünftig ist der Feuerwehrbedarfsplan Voraussetzung für Zuwendungen des Landes.
Das Land Rheinland-Pfalz knüpft die Gewährung von Zuwendungen ab dem Jahr 2028 an das Vorliegen eines solchen, der mit dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz sowie dem Landkreis abgestimmt werden muss.
Im vergangenen Jahr hat derer Haupt- und Finanzausschuss der VG - Diez die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes beschlossen und nach Genehmigung des Haushaltes war Ende 2024 der Auftrag für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes erteilt worden.
In Zusammenarbeit mit Verwaltung, Wehrleitung und den örtlichen Wehrführungen wurden die notwendigen Daten ermittelt. Außerdem fand eine Bereisung sämtlicher Liegenschaften der Feuerwehr durch einen Mitarbeiter einer Fachfirma statt. Der gesamte Prozess wurde durch Verwaltung und Wehrleitung engmaschig begleitet.
Die Verwaltung wird im nächsten Schritt in Zusammenarbeit mit Wehrleitung, betroffenen Wehrführungen und Ortsgemeinden ein Sanierungskonzept für die Feuerwehrgerätehäuser erstellen und den Gremien vorlegen. Auch das bestehende Fahrzeugkonzept wird fortgeschrieben und den Gremien vorgelegt. Dort sind dann die Entscheidungen über die Durchführung von Maßnahmen sowie die Bereitstellung entsprechender Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren zu treffen.
Es wurde beschlossen, dass der Feuerwehrbedarfsplan alle fünf Jahre fortgeschrieben werden soll. Ein Feuerwehrausbildungskonzept wird folgen.
Jetzt kann gemeinsam die Zukunft unserer Feuerwehren aktiv gestalten werden.