Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Lahn-Kreises: Allgemeinverfügung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Lahn-Kreises: Allgemeinverfügung

Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vorübergehend untersagt !

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände hat der Rhein-Lahn-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen.

Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – wie Bächen, Flüssen und Seen – bis auf Weiteres untersagt.

Dies gilt insbesondere für die Bewässerung von Gärten und Grünflächen sowie für andere private oder gewerbliche Zwecke.

Mit dieser Maßnahme sollen unsere Gewässer und die darin lebenden Tiere und Pflanzen geschützt werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen.